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VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17 MD |
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- BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale …
Auszug aus VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen Sanktionen wegen Wehrdienstentziehung, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung dar, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern dar über hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeu gung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.4.2017 - 1 B 22/17 - juris Rn. 14 m.w.N.).So wurde die Ausbürgerung ei nes türkischen Staatsangehörigen, der der Aufforderung zur Ableistung des Wehr dienstes nicht nachgekommen war, als nicht asylerheblich gewertet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.4.2017 - 1 B 22/17 - juris Rn. 14 m.w.N.).
- BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder in die Türkei
Auszug aus VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
Zu der hier für den auf die Prüfung eines nationalen Abschiebungsverbotes beschränk ten Anspruch im Falle einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen hat aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Vo raussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, in der Vergangenheit eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interes se der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 unter Verweis auf EGMR, Urt. v. 12.6.2012 - 42730/05).Sie muss absolut sein und darf nicht situationsbezogen ausfallen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 m.w.N.).
- EGMR, 08.10.2019 - 140/13
MAYDA v. TURKEY
Auszug aus VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
Wenn der Militärdienstflüchtige zu ei ner Freiheitsstrafe verurteilt und diese Strafe nicht ausgesetzt wurde, so wird die Vollstreckung des Urteils veranlasst." (Sachverständigengutachten des Herrn Abdullah Irmak an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht zum Az. 8 A 140/13 vom 06.08.2017) Gefestigte Anhaltspunkte für eine Abkehr von dieser Praxis sind nicht zu erkennen.Denn mit der oben genannten Auskunft (Sachverständigengutachten des Herrn Abdullah Irmak an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht zum Az. 8 A 140/13 vom 06.08.2017) muss davon ausgegangen werden, dass die Freikaufmöglichkeit vom türkischen Mili tärdienst für den Kläger nicht erreichbar ist.
- BVerwG, 19.10.1955 - V C 259.54
Keine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat: Bürgermeister - Bundestagsabgeordneter …
Auszug aus VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
Dies ist aufgrund der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, des bis herigen Verhaltens, der Einflüsse, denen er ausgesetzt war und noch ist, sowie auf grund der Motivation seiner Entscheidungsbildung zu beurteilen (vgl. stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C46.72 - BVerwGE 4 1, 53 ; vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 8 1, 239 ). - BVerwG, 05.05.1958 - IV C 175.56
Umfang des Hausrats im Sinne des Lastenausgleichsrechts (LAG) - Feststellung von …
Auszug aus VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
Dies ist aufgrund der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, des bis herigen Verhaltens, der Einflüsse, denen er ausgesetzt war und noch ist, sowie auf grund der Motivation seiner Entscheidungsbildung zu beurteilen (vgl. stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C46.72 - BVerwGE 4 1, 53 ; vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 8 1, 239 ). - BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …
Auszug aus VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
Dies ist aufgrund der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, des bis herigen Verhaltens, der Einflüsse, denen er ausgesetzt war und noch ist, sowie auf grund der Motivation seiner Entscheidungsbildung zu beurteilen (vgl. stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C46.72 - BVerwGE 4 1, 53 ; vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 8 1, 239 ). - BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot
Auszug aus VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
Dies ist aufgrund der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, des bis herigen Verhaltens, der Einflüsse, denen er ausgesetzt war und noch ist, sowie auf grund der Motivation seiner Entscheidungsbildung zu beurteilen (vgl. stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C46.72 - BVerwGE 4 1, 53 ; vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 8 1, 239 ). - EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
Danach muss die Be- oder Misshandlung ein Mindestmaß an Schwere erreichen, um in den Anwen dungsbereich von Art. 3 EMRK zu fallen, wobei die Schwelle relativ und nach den Um ständen des Einzelfalls zu ermitteln ist (vgl. EGMR, Urt. v. 21.01.2011 - Nr. 30696/09, M.S.S. ./. Belgien und Griechenland -, Hudoc). - EGMR, 12.06.2012 - 42730/05
SAVDA c. TURQUIE
Auszug aus VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
Zu der hier für den auf die Prüfung eines nationalen Abschiebungsverbotes beschränk ten Anspruch im Falle einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen hat aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Vo raussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, in der Vergangenheit eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interes se der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 unter Verweis auf EGMR, Urt. v. 12.6.2012 - 42730/05). - BVerwG, 03.08.2018 - 6 B 124.18
Aufklärungspflicht; Berufssoldat; Beweiswürdigung; Darlegungsanforderungen an …
Auszug aus VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
Hierbei kommt es maßgeblich auf die Schlüssigkeit und Glaubhaftigkeit des Vor bringens an (vgl. BVerwG, B. v. 3.8.2018 - 6 B 124.18 - beck-online Rn. 11 ff.; vgl. auch: VG Augsburg…, Urteil vom 11. Juli 2019 - Au 6 K 17.34147 - , Rn. 54 f., juris;… vgl. zum Ganzen: VG Schleswig, Urt. v. 3 1 . 0 1 . 2 0 1 9 - 2 A 78/17). - VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Gruppenverfolgung